Gaussmeter zur Erfassung elektromagnetischer Felder finden Sie hier. Elektromagnetische Felder entstehen beim Betrieb von elektrischen Geräten und Anlagen. Abhängig von der Frequenz wirken diese unterschiedlich stark auf den menschlichen Organismus. Die Folgen können von Unwohlsein über Nervenanregung bis zu inneren Verbrennungen (z.B. Mikrowelle) reichen. So ist es notwendig, auf der Grundlage von Arbeitsschutzgesetz und Betriebsverordnung die Gefährdung der Mitarbeiter durch elektromagnetische Felder mittels der Gaussmeter zu ermitteln.
Es werden zwei Bereiche, die sogenannten Expositionsbereiche 1 / 2, definiert: Der Expositionsbereich 1 umfasst alle kontrollierten Bereiche, z. B. elektrische Betriebsstätten und vom Betreiber überprüfbare Bereiche. Er umfasst aber auch allgemein zugängliche Bereiche, in denen aufgrund der Betriebsweise der Anlage sichergestellt ist, dass eine Exposition kurzzeitig erfolgt. Kurzzeitig bedeutet hier eine Arbeitsschicht. Der Sicherheitsbeauftragte kann mittels der Messgeräte die magnetische Strahlung in Gauss / Tesla ermitteln und nach Belastung einstufen. Speziell bei der Frequenz von 50 Hz gilt im Expositionsbereich1 der Grenzwert von 1,36 µT, im Bereich2 der Wert 0,42 µT. Prinzipiell sind Teslameter und Gaussmeter identische Geräte. Der Unterschied liegt zumeist in der angezeigten Einheit. Das Tesla ist eine SI-Basiseinheit für die magnetische Flussdichte. Das Gauss entstammt dem CGS-Einheitensystem. Über den Faktor 10000 lassen sich beide Einheiten ineinander umrechnen. 10000 Gauss entsprechen 1 Tesla. Die meisten Teslameter bzw. Gaussmeter zeigen beide Einheiten gleichzeitig an.