Das Gaussmeter verfügt über eine 3-achsige Meßsonde zur Erfassung elektromagnetischer Strahlung. So ist das Gaussmeter genauso geeignet zur Messung an Transformatoren, wie auch zur Beurteilung magnetischer Felder, die durch Computer-Monitore, Fernseher, industrielle Anlagen (Magnetabscheider, Elektromotoren, Schutzgasschweißgeräte...) erzeugt werden. Das Messgerät erfüllt die europäischen Vorgaben (European Union Electromagnetic Compatibility Directive IEC 801-1 (EN 50081-1) ebenso, wie die Vorgaben für Labor- und Meßtechnik IEC 204 (EN 60204)). Durch die dreiachsige Magnetfeld-Sonde ersparen Sie sich Umrechnungen für die Einzelachsen. Das kleine, kompakte Magnetfeldmessgerät eignet sich durch seine besonderen Eigenschaften hervorragend für den Einsatz in der Industrieumgebung, aber auch im Labor. Einfach, schnell und genau.
Das Gaussmeter verfügt über eine 3-achsige Meßsonde zur Erfassung elektromagnetischer Strahlung. So ist das Gaussmeter genauso geeignet zur Messung an Transformatoren, wie auch zur Beurteilung magnetischer Felder, die durch Computer-Monitore, Fernseher, industrielle Anlagen (Magnetabscheider, Elektromotoren, Schutzgasschweißgeräte...) erzeugt werden.
Das Gaussmeter erfüllt die europäischen Vorgaben (European Union Electromagnetic Compatibility Directive IEC 801-1 (EN 50081-1) ebenso, wie die Vorgaben für Labor- und Meßtechnik IEC 204 (EN 60204)). Durch die dreiachsige Magnetfeld-Sonde ersparen Sie sich Umrechnungen für die Einzelachsen. Das kleine, kompakte Gaussmeter eignet sich durch seine besonderen Eigenschaften hervorragend für den Einsatz in der Industrieumgebung, aber auch im Labor. Einfach, schnell und genau.
Info zum elektromagnetischen Feld
Elektromagnetische Felder entstehen beim Betrieb von elektrischen Geräten und Anlagen. Abhängig von der Frequenz wirken sie unterschiedlich stark auf den menschlichen Organismus. Die Folgen können von Unwohlsein über Nervenanregung bis zu inneren Verbrennungen reichen. So ist es notwendig, auf der Grundlage von Arbeitsschutzgesetz und Betriebsverordnung die Gefährdung der Mitarbeiter durch elektromagnetische Felder zu ermitteln. Grundsätzlich werden zwei Einwirkungsbereiche, die sogenannten Expositionsbereiche 1 und 2, definiert:
Der Expositionsbereich 1 umfasst alle kontrollierten Bereiche, z. B. elektrische Betriebsstätten und vom Betreiber überprüfbare Bereiche. Er umfasst aber auch allgemein zugängliche Bereiche, in denen aufgrund der Betriebsweise der Anlage sichergestellt ist, dass eine Exposition nur kurzzeitig erfolgt. Kurzzeitig bedeutet hier eine Arbeitsschicht. Der Sicherheitsbeauftragte kann mittels dem Messgerät die elektromagnetische Strahlung in Gauss oder Tesla ermitteln und nach Belastung einstufen. Speziell bei der energietechnischen Frequenz von f = 50 Hz gilt im Expositionsbereich 1 der Grenzwert von 1,36 µT, im Bereich 2 der Wert 0,42 µT.