Die SOLAS Waage hilft ab den 01.07.2016 die in Kraft tretende SOLAS Verordnung zu erfüllen. Die SOLAS Verordnung schreibt das genaue Ermitteln der Containergewichte mit einer speziellen SOLAS Wage vor. Mit den korrekten IST Gewichten soll die SOLAS Wage dazu beitragen die Sicherheit in der Containerschifffahrt zu erhöhen.
Dabei bietet die SOLAS Verordnung zwei Möglichkeiten das Gewicht der Container zu erfassen.
Lösung 1: Das Gesamtgewicht des Seecontainers zu ermitteln.
Lösung 2: Die Ladegüter beim Beladen des Containers zu verwiegen und mit dem Leergewichte des Seecontainers zu addieren.
Für die Verwiegung der gesamten Seecontainer (Methode 1) ist eine SOLAS Wage vorgeschrieben die mindestens die Eichgenauigkeitsklasse M IIII erfüllt. Für die Verwiegung der einzelnen Güter (Methode 2) muss die SOLAS Waage mindestens die Messgenauigkeit der Eichklasse M III erfüllen. Die Messgenauigkeiten werden in der Richtlinie 2009/23/EG beschrieben.
Wobei die SOLAS Verordnung keine geeichte SOLAS Waage verlangt sondern nur eine zertifizierte SOLAS Waage die die Messgenauigkeit der Eichvorschriften erfüllt. Dieses bedeutet also, dass entweder eine geeichte SOLAS Waage oder eine kalibrierte SOLAS Waage mit einem Kalibrierzertifikat zum Einsatz kommen darf.
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